Ausbau von Ladesäulen fördern

Die Bundesregierung fördert den Ausbau von Schnell- und Normalladepunkten mit 300 Millionen Euro. Das Ziel ist, bis 2030 eine Million Ladestationen zu schaffen. Durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur soll die Verbreitung von reinen Elektrofahrzeugen weiter vorangetrieben werden. Zunächst werden 1.000 Schnellladestandorte ausgeschrieben. Diese sollen Privatkunden die Möglichkeit bieten, ihre Fahrzeugbatterie in rund 20 Minuten vollständig aufzuladen

Novellierung der Ladesäulenverordnung

Mit der neuen Ladesäulenverordnung wird das Bezahlen an öffentlichen Ladesäulen künftig einfacher. Ladesäulenbetreiber müssen dafür beim Ad-hoc-Laden künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarten anbieten. Damit wird das Bezahlen an öffentlichen Ladesäulen einfacher und unkomplizierter

Elektromobilität in öffentlichen Fuhrparks

Durch die Bundesregierung wird das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2019 mindestens 20% aller Fahrzeuge in öffentlichen Fuhrparks elektrisch anzutreiben. Dieser Plan wird durch eine Investition von 100 Millionen Euro in die öffentliche Beschaffung ermöglicht. Dies ist ein großartiger Schritt in Richtung Elektromobilität und wir bei Eurotec sind stolz, unseren Beitrag zu leisten. Wir bieten eine Auswahl an hochwertigen und zuverlässigen Elektrofahrzeugen, die perfekt für die öffentliche Hand geeignet sind. Schauen Sie sich unsere Website an und entdecken Sie unser Angebot!

KfZ-Steuerbefreiung

Sparen Sie sich die jährliche Kfz-Steuer und fahren Sie emissionsfrei – elektrisch! Eurotec bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug für die nächsten zehn Jahre steuerfrei zu nutzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein Privat- oder Gewerbetreibender sind. Wir bieten Ihnen eine faire und unkomplizierte Abwicklung, bei der Sie Ihr Fahrzeug mit nur wenigen Klicks steuerfrei machen können. Zögern Sie nicht und nutzen Sie unseren Service, um Ihre jährlichen Kfz-Steuergebühren zu sparen.

Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber steuerfrei

Um E-Mobilität zusätzlich zu fördern, ist das Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber steuerfrei. Obwohl dabei sonst anfallende Stromkosten eingespart werden, wird die Tankfüllung ausnahmsweise nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen, etwa beim Dienstwagen oder bei Essensgutscheinen.